Bau von Eigenheimen in der Südstadtsiedlung Mascherode
Bau von Eigenheimen in der Südstadtsiedlung Mascherode
Neben den Kleinsiedlerstellen wurden Eigenheime gebaut, deren nutzbare Wohnfläche bis zu 150 qm betragen durfte. Die Gartenfläche war kleiner als bei den Siedlerstellen. Außerdem hatten die Eigenheime keinen Wirtschaftsteil; die Küchen waren im Gegensatz zur Siedlerstelle nicht für Wohnzwecke vorgesehen. Bei den Eigenheimen ergab sich Jedoch eine größere Vielfalt der Formen als bei den Siedlerstellen.
Der Preis für ein Eigenheim sollte den Betrag von 15000 Reichsmark möglichst nicht überschreiten. 25 des Kaufpreises mußten als Eigenkapital aufgebracht werden. Besitzer von Eigenheimen, die bis zum 30. September 1939 bezugsfertig waren, wurden von der Einkommens“, Vermögens- und Grundsteuer des Landes und halber Grundsteuer der Gemeinde bis zum 31. April 1944 befreit. Der Erwerber mußte das Haus selbst bewohnen und den Zweck als Wohnhaus erhalten. Die monatliche Belastung betrug je nach Typ zwischen 50 und 80 RM.
1936 – Geburtsjahr der Südstadtsiedlung
1936 – Geburtsjahr der Südstadtsiedlung
An der Griegstraße und am Luchtenmakerweg wurde eine größere Anzahl von Mietwohnungen errichtet. Mietwohnungen, die nicht als Volkswohnungen ausgewiesen waren, hatten eine größere Wohnfläche und bessere Ausstattung. Ein großer Teil dieser Wohnungen wurde in den letzten Jahren modernisiert. Volkswohnungen, waren billiger als Mietwohnungen, da sie einfacher ausgestattet und kleiner waren. Außerdem wurden sie mit Reichsdarlehen gefördert. Hierfür stellte die Regierung bis 1937 ca. 100 Millionen Reichsmark zur Verfügung. Im nördlichen Erweiterungsabschnitt, also nach 1937, wurden keine Volkswohnungen mehr erstellt, weil auch für braunschweigische Wohnverhältnisse die nach den Bestimmungen zu schaffenden Wohnflächen als zu klein angesehen wurden. Ein Erlaß des Reichsarbeitsministers aus dem Jahre 1937 brachte weitere Erleichterungen für den Volkswohnungsbau. Das Reichsdarlehen, das bisher 1000 RM betrug, wurde auf 1500 RM erhöht und deren Verzinsung nachdrücklich gesenkt. Die Höchstgrenze der Herstellungskosten – ausschließlich Grundstücks- und Erschließungskosten – wurden auf 4500 RM, in Ausnahmefällen auf 5000 RM, erhöht. Ein Unterschied wurde auch zwischen Volkswohnungen für kinderreiche und kinderarme Familien gemacht. In erster Linie waren sie für Familien mit geringem Einkommen gedacht. Das Monatseinkommen sollte höchstens 120,- RM betragen, so daß eine Miete von etwa 20-25 RM monatlich aufzubringen war. Für kinderreiche Familien betrug die Miete für eine Wohnung von 56 bzw. 61 qm reiner Wohnfläche 32 Reichsmark.
Da sich der Grund und Boden, auf dem die Siedlung gebaut werden sollte, in Privatbesitz befand, mußte erst die Stadt Braunschweig diese Flächen erwerben, um sie dann an die Baugesellschaften, wie Nibelungen-Wohnbau-GmbH, Allgemeine Häuserbau AG (AHAG), Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz usw., zu verkaufen. In ihrem endgültigen Umfang sollte die Südstadtsiedlung etwa 79 ha oder 316 Morgen umfassen. Von dieser Fläche waren Ende 1936 bereits 46 ha im Besitz der Stadt.
Obwohl bereits im Jahre 1935 drei Straßenzüge und 60 Bauplätze abgesteckt und versteint wurden, muß als eigentliches Geburtsjahr der Südstadtsiedlung das Jahr 1936 angesehen werden.
Die ersten Häuser erstanden an der Marienburgstraße – jetzt Wesemeierstraße – und an der Robert-Ley-Straße – heute Griegstraße. Noch vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten hatte man die Versorgungsleitungen zu der künftigen Siedlung verlegt. Hierbei konnten auch ungelernte Arbeitskräfte eingesetzt werden.