1934 – „Schema des Gesamtsiedlungsplanes“

Von der Altstadtsanierung zur Neubausiedlung

Von der Altstadtsanierung zur Neubausiedlung

Am 16. Dezember 1933 begann die Sanierung in Braunschweig. Durch diese Altstadtsanierung, in deren Verlauf in Braunschweig 1367 Wohnungen saniert wurden, gingen weitere 336 Wohnungen verloren. Die bestehende Wohnungsnot wurde dadurch noch größer. Nur durch umfangreiche Neubauten konnte dringende Abhilfe geschaffen werden. In Braunschweig ergab sich für 1933 ein Bedarf von 2500 bis 3000 Wohnungen.

Mit dem „Gesetz über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten“ vom 22. September 1933 (RGB1. I S. 659) und dem „Gesetz über einstweilige Maßnahmen zur Ordnung des deutschen Siedlungswesens“ vom 3. Juli 1934(RGB1. I S. 568) wurde der Grundstein für die Planung und den Bau von Siedlungen gelegt. Durch den Bau neuer Siedlungen sollte nicht nur die allgemein bestehende Wohnungsnot beseitigt, gleichzeitig sollten auch die Arbeitslosen – in Braunschweig betrug die Zahl am 31. März 1933 = 20108 Arbeitslose – in den Arbeitsprozeß eingegliedert werden. Der Bau der Siedlungen war aber nicht nur eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit; man versprach sich auch eine Ankurbelung der Bauwirtschaft als einer Schlüsselindustrie mit positiven Auswirkungen in anderen Industriezweigen.

Vom Hochbauamt der Stadt Braunschweig wurde 1934 ein Gesamtsiedlungsplan erstellt. Wie der mittelalterliche Kern der Stadt seinen Abschluß durch den Wallring gefunden hatte, so sollte nach den liberalistischen Bauvierteln ein sogenannter „Grünring“ – hauptsächlich aus Kleingärten bestehend – gebildet werden. Um diesen Grün- oder Gartenring sollten die Siedlungen (Lehndorf, Mascheroder Holz, Fritz-Alpers-Siedlung u. a.) bandartig gebaut werden. Der schaffende Mensch sollte hier nach der Arbeit die notwendige Ruhe und Erholung rinden.

Ein Teil der Bewohner kam aus der Umgebung Braunschweig, der größte Teil aber aus der Stadt Braunschweig. Viele Familien, die aus der Stadt Braunschweig kamen, stammten aus der Innenstadt und wohnten teilweise in den Sanierungsgebieten. Familien aus den Sanierungsgebieten zogen überwiegend in Mietwohnungen. Soweit sie siedlungswillig und -fähig waren, bezogen sie auch Siedlerstellen.

Neben der Werbung durch eine Ausstellung im Rathaus – wie auf Seite 17 erwähnt – wurde in Braunschweiger Industriebetrieben in Betriebsversammlungen für die Wohnungen und Siedlerstellen geworben. Einige Industriewerke erklärten sich bereit, den Bau der Siedlung dadurch zu fördern, daß sie den baulustigen Gefolgschaftsmitgliedern einen Zuschuß in der gleichen Höhe des Betrages anboten, den der Bewerber selbst aufzubringen hatte.

Bei der Auswahl der Siedler berücksichtigte man besonders Facharbeiter und Angestellte. Die für die Kleinsiedlung in Frage kommenden Siedler mußten verheiratet, erbgesund und nicht über 45 Jahre alt sein. Das Einkommen durfte im Monat nicht mehr als 250 RM betragen. Die Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen war nicht Bedingung, wohl aber mußte der Siedler mit Gartenbau und Kleintierhaltung vertraut sein oder ein entsprechendes Verständnis dafür aufweisen. Dazu mußte ein Fragebogen ausgefüllt werden, der sehr ausführliche Auskünfte über Familienstand, berufliche und nebenberufliche Betätigung, politische Vergangenheit und wirtschaftliche Lage verlangte. Zusätzlich wurden Auskünfte beim Arbeitgeber eingeholt. Schwerbeschädigte aus dem Ersten Weltkrieg wurden gefördert.

Durch die gleichzeitige Förderung des Eigenheimbaues versuchte man eine Zusammensetzung der Bewohner der Siedlung entsprechend der übrigen Bevölkerung zu erreichen.

Genau Zahlen zur Bevölkerungsstruktur sind für die Südstadtsiedlung nicht vorhanden.

In Lehndorf, einer Siedlung, die in der gleichen Zeit gebaut wurde wie die Siedlung Mascherode, setzte sich die Bevölkerung z. B. wie folgt zusammen: 5% Selbständige, 6% Beamte, 17% Angestellte, 46% gelernte Arbeiter, 23% ungelernte Arbeiter, 3% ohne Beruf .